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Überwachung
Gemäß § 126 Absatz 1a SGB V und DIN EN ISO/IEC 17065 sind die Präqualifizierungen zu überwachen. Dies geschieht in der Regel zweimal innerhalb von 5 Jahren, d. h. nach 20 und nach 40 Monaten.
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Anschreiben des Leistungserbringers durch die GPQG ca. 8 Wochen vor dem Stichtag der Überwachung
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Anforderung von Nachweisen
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Eventuell Begehung vor Ort
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Evaluation der Nachweise durch die GPQG
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Bewertung des Überwachungsergebnisses durch die GPQG
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Bestätigung der erfolgreichen Überwachung und Aufrechterhaltung der Präqualifizierung
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Rechnungsstellung auf Basis unserer Entgeltordnung
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