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Überwachung

Gemäß § 126 Absatz 1a SGB V und DIN EN ISO/IEC 17065 sind die Präqualifizierungen zu überwachen. Dies geschieht in der Regel zweimal innerhalb von 5 Jahren, d. h. nach 20 und nach 40 Monaten.

  1. Anschreiben des Leistungserbringers durch die GPQG ca. 8 Wochen vor dem Stichtag der Überwachung

  2. Anforderung von Nachweisen

  3. Eventuell Begehung vor Ort

  4. Evaluation der Nachweise durch die GPQG

  5. Bewertung des Überwachungsergebnisses durch die GPQG

  6. Bestätigung der erfolgreichen Überwachung und Aufrechterhaltung der Präqualifizierung

  7. Rechnungsstellung auf Basis unserer Entgeltordnung

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