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Änderung einer bestehenden Präqualifizierung

Bei Änderungen der Präqualifizierungsvoraussetzungen (z. B. Wechsel der fachlichen Leitung, neue Räumlichkeiten, Umfirmierung) oder bei einer Erweiterung des Versorgungsspektrums ist ein Änderungsantrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die bestehende Präqualifizierung noch gültig ist.

Maßgebliche Änderungen liegen vor:

  • bei Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers eines Einzelunternehmens und/oder

  • bei einem Rechtsformwechsel und/oder

  • bei Umfirmierung und/oder

  • bei Wechsel der fachlichen Leitung bzw. der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person und/oder

  • bei Standortwechsel des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, soweit dort die Hilfsmittelleistung erbracht wird und/oder

  • bei maßgeblichen räumlichen Änderungen, die die Präqualifizierungskriterien gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V berühren,

  • bei Erweiterung des Hilfsmittelspektrums, soweit die Ausgangspräqualifizierung dieses nicht umfasst,

  • bei Auflösung des Unternehmens oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen bzw. eines vergleichbaren Verfahrens oder wenn sich das Unternehmen in Liquidation befindet.

 

Ablauf einer Änderung einer bestehenden Präqualifizierung:

  1. Antrag auf Änderung per Mail, Fax oder Post an die GPQG schicken. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden

  2. Anforderung von Nachweisen

  3. Eventuell Begehung vor Ort

  4. Evaluation der Nachweise durch die GPQG

  5. Bewertung und Entscheidung über die Zertifikatsänderung durch die GPQG

  6. Mitteilung des Ergebnisses und Zustellen des geänderten Zertifikats

  7. Übermittlung der Zertifizierungsdaten an den GKV-Spitzenverband

  8. Abrechnung nach Aufwand

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