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Aktuelles

Zum 01. Juni 2025 tritt die 18. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 

§ 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V mit dem Kriterienkatalog 1.0.13 in Kraft.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Juni 2025 die 18. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes in Kraft tritt.

 

Damit verbunden sind auch neue Kriterien, die wir in unseren Anträgen zur E/-Re Präqualifizierung sowie bei Änderungen der Präqualifizierung entsprechend angepasst haben.

 

Die konkreten Änderungen können Sie in unserem Downloadbereich und auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem nachfolgenden Link einsehen.

 

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp

 

Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Anträge, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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