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Beschwerden und Einsprüche

Eine Beschwerde ist eine Unzufriedenheitsbekundung (z. B. bzgl. Begutachter, Verfahren, Zertifizierungsstelle). Sie sollte schriftlich eingereicht werden. Der Sachverhalt wird von nicht in den Präqualifizierungsprozess des betreffenden Leistungserbringers involvierten Personen festgestellt, mit dem Ziel einer fairen und zügigen Lösung. Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis schriftlich informiert.

Die GPQG steht bezüglich Beschwerden allen interessierten Kreisen offen.

Ein Einspruch kann gegen die Zertifizierungsentscheidung eingelegt werden und ist schriftlich an die Zertifizierungsstelle einzureichen. Der Sachverhalt wird von nicht in den Präqualifizierungsprozess des betreffenden Leistungserbringers involvierten Personen festgestellt. Über die Entscheidung wird schriftlich informiert.

Wir sichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung und zügige Bearbeitung Ihrer Beschwerde/Ihres Einspruchs zu.

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