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Aktuelles

GPQG seit 06. Dezember 2018 DAkkS akkreditiert

Die Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH erhält als eine der ersten Präqualifizierungsstellen
am 06.12.2018 ihre Akkreditierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17065
von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Damit stehen wir Ihnen auch zukünftig als akkreditierte Präqualifizierungsstelle zur Verfügung.

Fortschreibung 9 der Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V vom 14.08.2018 -Gültigkeit des Kriterienkatalog 1.0.7 ab dem 01.12.2018-

  • Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V vom 14.08.2018
  • Kriterienkatalog 1.0.7 für die Präqualifizierung vom 14.08.2018
  • Fortschreibung 1.0.7 Änderungen und Begründungen vom 14.08.2018
  • Übersicht VB + Kennzeichen R vom 14.08.2018

Änderungen zum 01. März 2018

Der Gesetzgeber hat im HHVG vom April 2017 einige Änderungen beschlossen, die sich auf Ihre zukünftige Präqualifizierung auswirken. Für alle Präqualifizierungsstellen gelten künftig neue Regelungen. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Änderungen sind,

  • dass die Präqualifizierungsstellen sich selber einer Prüfung, der sog. Akkreditierung, unterziehen müssen und hierfür innere Abläufe und Strukturen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17065 ausrichten müssen
  • dass neben den Präqualifizierungen alle 5 Jahre Überwachungsmaßnahmen im Abstand von 20 Monaten durchzuführen sind; die Überwachungsmaßnahme läuft ähnlich wie eine Präqualifizierung ab und ist kostenpflichtig
  • dass eine Begehung zukünftig bei jeder Präqualifizierung und Überwachungsmaßnahme erfolgt, sofern Hilfsmittel aus begehungspflichtigen Versorgungsbereichen abgegeben werden

Es besteht eine Übergangsregelung, nach der die Überwachungsmaßnahmen erst ab dem 30.04.2019 durchgeführt werden müssen.

Was hat sich schon jetzt für Sie geändert?

Für unsere Zertifizierungsstelle GPQG gilt ab dem 01. März 2018 ein neues Zertifizierungsprogramm, das diese Änderungen, besonders die zukünftigen Überwachungen, bereits implementiert hat. Die Sie betreffenden Regelungen finden Sie in unserer neuen Zertifizierungsordnung, die wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt haben. Beachten Sie bitte auch unsere neue Entgeltordnung (Teil D der Zertifizierungsordnung).

Außerdem erreichen Sie uns ab dem 01. März unter der folgenden neuen Adresse:

Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH
Altenholzer Straße 5-7
24161 Altenholz

Telefon, Fax und E-Mail-Adresse bleiben unverändert.

Was müssen Sie unternehmen?

Zunächst erst einmal gar nichts, sofern Ihre PQ gültig ist und Sie keine Änderungen Ihrer PQ geplant haben.

Und was kommt dann?

Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn eine Überwachungsmaßnahme geplant ist. Dies wird aber nicht vor dem 30. April 2019 der Fall sein.

Wir werden auch zukünftig ein verlässlicher und unabhängiger Dienstleister für Ihre Präqualifizierung sein und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.